Kronen Zeitung berichtet zu Übergangfristen beim neuen TSchG

Da neue TSchG soll laut Gesundheitsministerium Übergangsfristen bis 1. Juli 2018 vorsehen.

>> Hier zur ganzen Story in der Kronen Zeitung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das neue Tierschutzgesetz und ACI in der Presse

ACI aber bleibt trotz neuem Tierschutzgesetz für seine Tiere in allen Belangen aktiv und das wird auch in der Presse wiederholt aufgegriffen:
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Didi und Ogy

Sooo viel Leid und sooo viel Liebe und Hilfe. Wir danken euch von ganzem Herzen!!

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Einige Impressionen vom MAIFEST 2017!

Fröhliche und stolze Hundebesitzer mit ihren Tieren,

glückliche Hunde, die Pater Anthony freudig begrüßen konnten, gute – und mehr als zufriedene – Stimmung, schöne und wertvolle Tombola-Preise, Spaß beim Glücksrad, gut sortiertes Buffet für jeden Geschmack, hübsche und liebevoll hergestellte Hunde-Utensilien, nette Geschenke, wertvolle Swarovski-Artikel, eine Hunde-Bar…..UND :

Ein mehr als „braver“ Petrus, der sogar den Wetter-Bericht ausgetrickst hatte! Weiterlesen

Pünktlich zum MAIFEST

ist neue SOMMER-KOLLEKTION der ACI-Hundehalstücher fertig geworden, und unsere Kugelschreiber sind auch, neben vielen anderen Überraschungen, gerade rechtzeitig eingetroffen!

Ein großes Danke in diesem Zusammenhang an unsere Astrid, die gekonnt im Hintergrund die Fäden fürs Fest zieht und mit viel Geschmack die Halstücher gefertigt hat. Weiterlesen

Neues Tierschutzgesetz 2017 gefährdet den Fortbestand gemeinnütziger Tierschutzvereine

DAS NEUE TIERSCHUTZ-GESETZ 2017 GEFÄHRDET DURCH DAS „AUS FÜR ONLINE-TIERINSERATE“ DEN FORTBESTAND GEMEINNÜTZIGER VEREINE!!

Im ursprünglichen Begutachtungstext dieses Gesetzes waren auch Vereine inkludiert, weiterhin online ihre Inserate schalten zu dürfen. Doch dieser Passus wurde im letzten Moment geändert und fiel – unbeachtet von der Öffentlichkeit. Gemeinnützigen Vereinen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und ausschließlich dem Tierschutz dienen, könnte somit die Existenz-Grundlage für deren Projekte entzogen werden.

Hier die 3 entscheidenden Paragraphen, deren Auslegung Ländersache sein wird. Allfällige Anpassungsmodalitäten, um ein gesetzeskonformes Arbeiten ermöglichen zu können, werden, wenn überhaupt, erst nach Inkrafttreten des Gesetzes von den zuständigen Behörden mitgeteilt. Das Ausmaß der Auflagen wird erst dann klar definiert werden. Einzig und allein Züchter, Gewerbetreibende und Mitglieder der Land- und Forstwirtschaft dürfen nach wie vor ihre Tiere online feilbieten. Weiterlesen