DAS NEUE TIERSCHUTZ-GESETZ 2017 GEFÄHRDET DURCH DAS „AUS FÜR ONLINE-TIERINSERATE“ DEN FORTBESTAND GEMEINNÜTZIGER VEREINE!!
Im ursprünglichen Begutachtungstext dieses Gesetzes waren auch Vereine inkludiert, weiterhin online ihre Inserate schalten zu dürfen. Doch dieser Passus wurde im letzten Moment geändert und fiel – unbeachtet von der Öffentlichkeit. Gemeinnützigen Vereinen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und ausschließlich dem Tierschutz dienen, könnte somit die Existenz-Grundlage für deren Projekte entzogen werden.
Hier die 3 entscheidenden Paragraphen, deren Auslegung Ländersache sein wird. Allfällige Anpassungsmodalitäten, um ein gesetzeskonformes Arbeiten ermöglichen zu können, werden, wenn überhaupt, erst nach Inkrafttreten des Gesetzes von den zuständigen Behörden mitgeteilt. Das Ausmaß der Auflagen wird erst dann klar definiert werden. Einzig und allein Züchter, Gewerbetreibende und Mitglieder der Land- und Forstwirtschaft dürfen nach wie vor ihre Tiere online feilbieten. Weiterlesen